Grundsatzerklärung der TAG Immobilien AG zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowie umweltbezogener Pflichten

I. Einleitung

Die TAG Immobilien AG (im Folgenden kurz als „TAG“ bezeichnet) ist ein auf Wohnimmobilien konzentriertes Immobilienunternehmen mit Sitz in Deutschland, dessen Geschäftsmodell auf die langfristige Vermietung von bezahlbarem Wohnraum ausgerichtet ist. Die TAG erbringt über die Immobilienbewirtschaftung hinaus weitere Services für den eigenen Bestand, wie zum Beispiel Hausmeisterdienstleistungen und Handwerkertätigkeiten sowie Energie- und Multimediadienstleistungen. Die TAG unterhält im operativen Geschäft im Wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit in Deutschland bzw. der Europäischen Union ansässigen Unternehmen.
Als großes Wohnungsunternehmen sind wir uns unserer unternehmerischen Verantwortung und unseres Einflusses auf die Gesellschaft und die Umwelt bewusst. Wir richten daher unser Handeln nicht nur an ökonomischen, sondern auch an ökologischen und sozialen Gesichtspunkten aus. Insoweit ist Nachhaltigkeit bereits traditionell in unserem unternehmerischen Handeln verankert. Die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte ist ein selbstverständlicher Bestandteil dieser werteorientierten Unternehmensführung. Diese Grundsatzerklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte spiegelt ebenso unser Engagement für soziale Verantwortung und nachhaltige Entwicklung wider und beschreibt des Weiteren unseren Ansatz zur Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz „LkSG“).

 

II. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die TAG Immobilien AG und ihre Konzerngesellschaften mit Sitz in Deutschland. Zur TAG gehörende Gesellschaften mit Sitz im Ausland sind verpflichtet, diese Richtlinie unter Berücksichtigung etwaiger landesspezifischer rechtlicher Anforderungen zu übernehmen.

 

III. Bekenntnis zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte

Wir bekennen uns zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte auf der Grundlage der folgenden internationalen Standards:

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen,
  • Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen,
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen,
  • International anerkannte Standards der acht Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).


Die in diesen Standards verankerten Grundwerte sind die Basis der werteorientierten Unternehmensführung und insbesondere in den Geschäftsgrundsätzen der TAG fest verankert. Es ist für uns selbstverständlich, die Menschenrechte zu achten, uns für deren Schutz einzusetzen sowie nachteilige Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte zu vermeiden. Wir setzen uns aktiv für die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte ein und erwarten dies auch von unseren Mitarbeitenden. Unsere Geschäftsgrundsätze sind dabei die verpflichtende Grundlage unseres Handelns und unterstützen unsere Mitarbeitenden dabei, sich rechtlich und ethisch einwandfrei zu verhalten.

 

IV. Maßnahmen zur Beachtung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

Den gesetzlichen Rahmen für die Wahrnehmung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten für deutsche Unternehmen gibt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz „LkSG“) vor. Die TAG verpflichtet sich, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise nachzukommen, um menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren, auszuschließen oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Die TAG hat dafür ein angemessenes Risikomanagement eingerichtet, das die regelmäßigen und anlassbezogenen Risikoanalysen, die Umsetzung angemessener und wirksamer Präventiv- und Abhilfemaßnahmen sowie das Beschwerdeverfahren und die Wirksamkeitsüberprüfung umfasst. Die TAG nutzt hierfür unterstützend ein softwarebasiertes Tool.

1. Zuständigkeiten

Die übergeordnete Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird vom Vorstand der TAG Immobilien AG getragen und von ihm gemeinsam mit den Führungskräften gesteuert, so dass sich Jeder in der TAG über die eigene Verantwortung für die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und ihre tägliche Umsetzung bewusst ist.

Der Vorstand hat eine Menschenrechtsbeauftragte ernannt, die für die Überwachung des Risikomanagements nach dem LkSG zuständig ist. Die Menschenrechtsbeauftragte berichtet gemeinsam mit dem Kernteam 1 der LkSG-Projektgruppe regelmäßig sowie anlassbezogen an den Vorstand der TAG Immobilien AG über die Erfüllung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG.

2. Risikoanalyse

Die international anerkannten Rahmenwerke zum Schutz der Menschenrechte sowie das LkSG definieren unter anderem die folgenden geschützten Rechtspositionen:

  • das Verbot von Kinderarbeit, Ausbeutung und Menschenhandel,
  • der Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit,
  • die Freiheit von Diskriminierung,
  • der Arbeitsschutz und damit zusammenhängende Gesundheitsgefahren,
  • das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns,
  • das Recht, Gewerkschaften bzw. Arbeitnehmervertretungen zu bilden,
  • das Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung oder Gewässerverunreinigung,
  • der Schutz vor widerrechtlichem Landentzug,
  • der Schutz vor Folter,
  • das Verbot der Herstellung, Verwendung und Entsorgung von mit Quecksilber versetzten Produkten, Quecksilberverbindungen und -abfällen,
  • das Verbot der nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen.


Die TAG führt jährlich sowie anlassbezogen Analysen der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken mit einem risikobasierten Ansatz im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unmittelbaren Zulieferern durch.

Die abstrakte Risikoanalyse erfolgt dabei durch eine Einschätzung der länder- und branchenspezifischen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern.
Eine Analyse konkreter Risiken wird darauf aufbauend insbesondere mit Hilfe von Selbstbewertungen unmittelbarer Zulieferer und eigenen Erkenntnissen aus der Anbahnung und Durchführung von Geschäftsbeziehungen durchgeführt.

Im eigenen Geschäftsbereich wird die konkrete Risikoanalyse mit Unterstützung der maßgeblichen Geschäftsbereiche, insbesondere der Personalabteilung, des Konzernrechnungswesens/ ESG, des Zentralen Einkaufs, der Zentralen Technik, des Immobilienmanagements (Leiter des Immobilienmanagements (LIM)), des Strategischen Immobilienmanagements sowie des Verantwortlichen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz durchgeführt und eine angemessene Gewichtung und Priorisierung der Risiken vorgenommen.

Auf dieser Grundlage werden für den eigenen Geschäftsbereich und hinsichtlich der unmittelbaren Zulieferer die folgenden geschützten Rechtspositionen als prioritär eingestuft:

  • die Einhaltung der nach dem Recht des Beschäftigungsortes geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes,
  • die Gleichbehandlung in Beschäftigung,
  • angemessener Lohn (Mindestlohn),
  • Keine Verwendung von Chemikalien, welche persistente organische Schadstoffe enthalten.


3. Präventiv- und Abhilfemaßnahmen

Die Ergebnisse der Risikoanalysen fließen in die relevanten Geschäftsbereiche und unsere Beschaffungsstrategie ein. Unsere Prozesse sehen bereits vielfältige Maßnahmen zur Minimierung von Risiken vor. So fördern wir durch regelmäßige Compliance-Schulungen und eine gesonderte Menschenrechtsschulung ein Bewusstsein für ethisches und verantwortungsbewusstes Handeln jedes Einzelnen bei der TAG und sensibilisieren unsere Mitarbeitenden für die Bedeutung der Menschenrechte. Der Geschäftspartnerkodex, die Lieferantenauskunft, Jahresgespräche mit unmittelbaren Zulieferern sowie vertragliche Zusicherungen für die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte gehören zu den bereits verankerten und etablierten Maßnahmen und sind fester Bestandteil der Beschaffungs- und Einkaufsstrategie der TAG. Im Rahmen der Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG wurden sie angepasst und fortentwickelt. Wir haben Beschwerdemechanismen implementiert, um Beschwerden und Anregungen auch in Bezug auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken einfach zugänglich und jederzeit – auch anonym – zu ermöglichen.

Mit wachsendem Erkenntnisgewinn aus unseren Risikoanalysen werden die Präventivmaßnahmen kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit geprüft und bei Erforderlichkeit angepasst.

Bei Vorliegen eines begründeten Verdachts oder einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verletzung, für die unsere Geschäftsaktivitäten oder das Handeln eines unmittelbaren Zulieferers der TAG ursächlich war, ergreifen wir unverzügliche Maßnahmen zur Aufklärung und Beendigung möglicher menschenrechtlicher oder umweltbezogener Verletzungen und leiten erforderliche Abhilfemaßnahmen ein und setzen diese um.

Damit erreichen wir eine stetige Erhöhung der Transparenz und Verbesserung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfalt in der Wertschöpfungskette der TAG.

4. Erwartungen an Geschäftspartner

Das Kerngeschäft der TAG ist die Vermietung und Bewirtschaftung von bezahlbarem Wohnraum. Die Lieferketten der TAG sind überwiegend regional und unterliegen der in Deutschland und Europa geltenden Rechtslage, deren Einhaltung einer strengen Kontrolle unterliegt. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Geschäftspartner die Menschenrechte ebenfalls respektieren und fördern. Daher sensibilisieren und verpflichten wir unsere Geschäftspartner mit unserem Geschäftspartnerkodex zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und zu rechtlich und ethisch einwandfreien Geschäftspraktiken. Der Geschäftspartnerkodex enthält insbesondere Regelungen zu Menschenrechten und umweltbezogenen Standards, zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption, zur Antidiskriminierung, zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Mindestlohn und zu Interessenkonflikten. Jeder Geschäftspartner hat sich entsprechend diesen Grundsätzen zu verhalten und die Standards des Geschäftspartnerkodex einzuhalten.

 

V. Beschwerdeverfahren

Die TAG hat ein Hinweisgebersystem mit verschiedenen Meldekanälen eingerichtet. Das Hinweisgebersystem ermöglicht Mitarbeitenden der TAG sowie Geschäftspartnern und sonstigen Stakeholdern, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und auf mögliche Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen sowie mögliche Compliance- und Rechtsverstöße oder Verstöße gegen interne Regelungen an die TAG zu übermitteln. Meldungen können auf Wunsch auch anonym abgegeben werden.

Hinweisgebende Personen können sich per Telefon, per E-Mail oder per Brief an die Compliance-Beauftragte der TAG oder an den Compliance-Vertrauensanwalt der TAG wenden. Alternativ kann auch das digitale Meldesystem der TAG zur Mitteilung von Hinweisen genutzt werden.

Die TAG hat für das Beschwerdeverfahren eine Verfahrensordnung festgelegt, die auf den Konzernwebseiten veröffentlicht ist. In der Verfahrensordnung werden die Meldekanäle, die Zuständigkeiten, der Ablauf des Verfahrens erläutert sowie die Wahrung der Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person sowie der Schutz vor Benachteiligung auf Grund einer Beschwerde geregelt.

 

VI. Dokumentation/ Berichterstattung

Die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten wird fortlaufend dokumentiert.

Die TAG berichtet jährlich gemäß den gesetzlichen Vorgaben über die Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und veröffentlicht diesen Bericht.

 

VII. Regelmäßige Überprüfung

Diese Grundsatzerklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowie die Umsetzungsmaßnahmen und das Beschwerdeverfahren werden kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft und weiterentwickelt.

 

Der Vorstand
Hamburg, im Februar 2025