Grundsatzerklärung der TAG Immobilien AG zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte

I. Einleitung

Die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte ist für die TAG Immobilien AG als eines der großen Wohnimmobilienunternehmen in Deutschland fester Bestandteil der Unternehmensphilosophie. Diese ist wesentliche Grundlage des täglichen Handelns innerhalb der TAG Unternehmensgruppe wie auch gegenüber Geschäftspartner*innen, Kund*innen und sonstigen Stakeholdern. 

Bereits in den Geschäftsgrundsätzen ist verankert, dass die TAG Immobilien AG die Würde des Menschen respektiert und sich für den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte in allen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit einsetzt. Die Geschäftsgrundsätze bilden die Basis für sämtliche internen Richtlinien und Arbeitsanweisungen. 

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Grundsatzerklärung wird vom Vorstand der TAG Immobilien AG getragen und von ihm gemeinsam mit den Führungskräften gesteuert, so dass sich Jede*r in der TAG Unternehmensgruppe über die eigene Verantwortung für die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und ihre tägliche Umsetzung bewusst ist.

Die TAG Unternehmensgruppe unterhält im operativen Geschäft im Wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit in Deutschland bzw. der Europäischen Union ansässigen Unternehmen und geht davon aus, dass die Geschäftspartner*innen sich ebenso zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet haben und die relevanten gesetzlichen Vorgaben in Deutschland bzw. der Europäischen Union einhalten.

 

II. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt unmittelbar für alle Konzerngesellschaften der TAG Unternehmensgruppe mit Sitz in Deutschland, d.h. neben der TAG Immobilien AG für alle Gesellschaften, an denen die TAG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist (nachfolgend auch kurz „TAG“ genannt). 

Zur TAG Unternehmensgruppe gehörende Gesellschaften mit Sitz im europäischen Ausland, in Polen, sind verpflichtet, diese Richtlinie unter Berücksichtigung etwaiger landesspezifischer rechtlicher Anforderungen zu übernehmen.

 

III. Erklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte

Die TAG bekennt sich zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights). Ebenso stellen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die universelle Mindeststandards für menschenwürdige Arbeit in den Bereichen Vereinigungsfreiheit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Abschaffung der Kinderarbeit und von Zwangsarbeit sowie Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit setzen, maßgebende Standards und Richtlinien dar, an denen die TAG ihr unternehmerisches Handeln ausrichtet. 

Die TAG überprüft ihre Wertschöpfungskette auf potenzielle Risiken für die Einhaltung der Menschenrechte und auf Hinweise auf Verstöße. Mit den aus den nachfolgenden wesentlichen Handlungsfeldern abgeleiteten Maßnahmen kann die TAG diesen Risiken angemessen begegnen. Für die Umsetzung der menschenrechtlichen Standards in den einzelnen Handlungsfeldern sind die Fachabteilungen verantwortlich.

1. Antidiskriminierung/ soziales Miteinander/ Gleichbehandlung

Die TAG tritt jedweder Diskriminierung durch ihre Mitarbeitenden gegenüber anderen Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Ge­schäftspartner*innen wegen der Nationalität oder ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entschieden entgegen und hat dies in ihrer internen Richtlinie zur Förderung der Vielfalt und zur Verhinderung von Diskriminierungen („Antidiskrimierungsrichtlinie“) verankert.

Die TAG legt großen Wert darauf, dass der tägliche Kontakt mit Kund*innen und Geschäftspartner*innen und das Mitei­nander unter allen Mitarbeiter*innen entsprechend der Unternehmenskultur der TAG von gegenseitigem Respekt, individueller Wertschätzung und Höflich­keit geprägt ist. 

Bei der TAG haben alle Mitarbeiter*innen die gleichen Chancen auf Aus- und Weiterbildung und gleichen Zugang zu sozialen Vergünstigungen. Eine Gleichbehandlung und Chancengleichheit unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Identität oder körperlicher Beeinträchtigung ist selbstverständlich. Verschiedene Sichtweisen, Erfahrungen, Kulturen, Denk- und Herangehensweisen, die sich aus dem Umfeld und der Herkunft der Mitarbeiter*innen ergeben, führen zu Anregungen und Ideen zur Weiterentwicklung der TAG. Der Vielfältigkeit der Mieter*innen wird die TAG insbesondere durch ihre gesellschaftlichen Aktivitäten zur Förderung und Unterstützung insbesondere von Kindern, Jugendlichen, Familien und älteren Menschen gerecht. Die TAG hat ihre Grundsätze und Leitlinien zum sozialen Engagement in ihrer Richtlinie „Social Policy“ verankert.  

Entsprechend dieser Werte erfolgt auch der Austausch und die Zusammenarbeit mit den  gewählten Arbeitnehmervertreter*innen partnerschaftlich und konstruktiv zum Wohle der Arbeitnehmer*innen und der gesamten TAG, denn auch die Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen ist bei der TAG ein wichtiger Teil gelebter Unternehmenskultur und nicht nur die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

2. Faire Arbeitsbedingungen/ Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die TAG bietet ihren Mitarbeiter*innen faire und gute Arbeitsbedingungen als Grundlage für die individuelle Entfaltung und die persönliche Weiterentwicklung, z.B. durch interne und externe Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Viele Angebote der TAG, insbesondere flexible Arbeitszeitmodelle, ermöglichen den Mitarbeiter*innen, Arbeit und Familienleben gut miteinander in Einklang zu bringen. 

Zur Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter*innen motiviert die TAG ihre Mitarbeiter*innen zu sportlichen Aktivitäten sowie zur gesundheitlichen Vorsorge, die von der TAG durch das Angebot von Gesundheitstagen unterstützt wird. 

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz haben bei der TAG einen hohen Stellenwert. Regelmäßige umfassende Arbeitsschutzmaßnahmen wie Sicherheitsunterweisungen, Arbeitsplatzbegehungen und die professionelle Realisierung von Arbeitsschutz, -sicherheit und -medizin durch externe Spezialist*innen bieten den Mitarbeiter*innen einen sicheren Arbeitsplatz.

3. Nachhaltigkeit/ Umweltschutz

Die TAG richtet ihre Einkaufsaktivitäten an möglichst energieeffizienten, umweltschonenden und damit langlebigen Lösungen aus. Sie bewertet dafür die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen über den gesamten zu erwartenden Lebenszyklus hinweg. 

Die TAG hat sich zum Ziel gesetzt, aktiv zum Schutz der Umwelt und des Klimas beizutragen, z.B. durch eine Reduzierung des CO2-Verbrauchs, der Erhöhung der Energieeffizienz, den sinnvollen und bewussten Einsatz von Ressourcen, wie z.B. Wasser und Energie, der Müll- und Abwasservermeidung sowie den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Ein wesentlicher Fokus liegt auf dem Klimaschutz und dem Beitrag der TAG zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius gemäß dem Übereinkommen von Paris auf der 21. UN-Klimakonferenz 2015. Die TAG strebt an, bis zum Jahr 2045 weitestgehend CO2-neutral zu sein und setzt hierfür ihre Dekarbonisierungsstrategie um.

Die TAG hat die Grundsätze ihres nachhaltigen und umweltbewussten Handelns in Richtlinien verankert (Grundsätze und Leitlinien für eine ökologisch und sozial verantwortungsvolle Beschaffung („Green & Social Procurement“) sowie Grundsätze und Leitlinien zum Schutz der Umwelt („Environmental Policy“).

4. Lieferkette

Das Kerngeschäft der TAG ist die Vermietung und Bewirtschaftung von bezahlbarem Wohnraum. Die Lieferketten der TAG sind überwiegend regional und unterliegen der in Deutschland und Europa geltenden Rechtslage, deren Einhaltung einer strengen Kontrolle unterliegt. Als Grundlage der Zusammenarbeit mit ihren Geschäftspartner*innen hat die TAG den Geschäftspartnerkodex (https://www.tag-ag.com/ueber-die-tag/compliance/standard-titel) aufgesetzt, der Bestandteil der Vertragsverhältnisse mit ihren Geschäftspartner*innen ist. 

Die TAG erwartet von ihren Geschäftspartner*innen rechtlich und ethisch einwandfreie sowie faire und verlässliche Geschäftspraktiken unter Achtung und Einhaltung der Menschenrechte gegenüber ihren Mitarbeiter*innen und eigenen Geschäftspartner*innen sowie Nachunternehmer*innen. Dazu gehört insbesondere die Beschäftigung der Mitarbeiter*innen zu gesunden, fairen und sicheren Arbeitsbedingungen. Illegale oder unethische Arbeitsbedingungen (z.B. Zwangs- und Kinderarbeit sowie Schwarzarbeit) werden nicht toleriert. Ebenso werden Diskriminierungen der Mitarbeiter*innen der Geschäftspartner auf Grund der Nationalität oder ethischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht toleriert. Die gesetzlichen Bestimmungen zu Löhnen und Arbeitszeiten sind einzuhalten. Die  Geschäftspartner*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche an die TAG zu liefernde Güter, wie z.B. Materialien und eingebaute Produkte unter Beachtung der geltenden Rechtslage und unter Achtung und Einhaltung der Menschenrechte bezogen bzw. hergestellt wurden. 

Die TAG toleriert bei ihren Geschäftspartner*innen keine Verstöße gegen den Geschäftspartnerkodex. Ein nachgewiesener Verstoß und der damit verbundene Vertrauensbruch können zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Beendigung der Geschäftsbeziehung führen. Weitere rechtliche Schritte bleiben ebenso vorbehalten.

5. Privatsphäre/ Datenschutz/ Vertraulichkeit

Die TAG respektiert die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Geschäftspartner*innen und schützt deren personenbezogene Daten und alle ihr vorliegenden vertraulichen Informationen. Die TAG hat eine Datenschutz-Richtlinie sowie ergänzend Arbeitsanweisungen für einzelne Fachbereiche implementiert, die die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten und Umsetzung sowie Sicherstellung der Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der TAG Unternehmensgruppe regeln. Fragen und Hinweise zum Datenschutz können an das Postfach datenschutztag-agcom gerichtet werden. Die Datenschutzhinweise sowie die Kontaktdaten zum Datenschutzbeauftragten und zum Datenmanagement der TAG sind auf der Webseite der TAG veröffentlicht. Das Datenmanagement der TAG sowie der Datenschutzbeauftragte beraten zu datenschutzrechtlichen Themen und überwachen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

 

IV. Beschwerdeverfahren

Die Mitarbeiter*innen der TAG Unternehmensgruppe können mögliche Compliance- und Rechtsverstöße sowie mögliche Verstöße gegen Menschenrechte ebenso wie mögliche Verletzungen der internen Richtlinien an ihre Vorgesetzten und an das Compliance Office der TAG Unternehmensgruppe unter compliancetag-agcom melden. Für anonyme Hinweise steht den Mitarbeiter*innen ein Kontaktformular im Intranet zur Verfügung. 

Darüber hinaus können auch Geschäftspartner*innen und andere Dritte Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße sowie mögliche Verstöße gegen Menschenrechte an das Compliance Office der TAG Unternehmensgruppe unter compliancetag-agcom übermitteln. 

Zusätzlich haben Geschäftspartner*innen, andere Dritte sowie Mitarbeiter*innen der TAG Unternehmensgruppe die Möglichkeit, Hinweise - auch anonym - über potenzielle Compliance-Verstöße an eine externe Stelle zu übermitteln (https://www.tag-ag.com/ueber-die-tag/compliance/hinweisgebersystem). Alle Meldungen werden zeitnah untersucht und bearbeitet.

Die konkrete Verankerung dieser Regelungen ist in der internen Richtlinie der TAG zum Hinweisgebersystem erfolgt. 

 

V. Berichterstattung

Die TAG berichtet jährlich im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts über die Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

Der Vorstand überprüft diese Grundsatzerklärung zur Achtung und Einhaltung der Menschenrechte sowie deren Umsetzung in der TAG Unternehmensgruppe sorgfältig und kontinuierlich und entwickelt sie entsprechend weiter.

 

Der Vorstand

Hamburg, im Dezember 2022